Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 KURSTEILNEHMER/BERECHTIGUNG
Zur Teilnahme an unserem Kitesurf/Snowkite-Kurs ist jede Person berechtigt, die
•
in der Lage ist 15 Minuten frei im Meer ohne Hilfsmittel zu schwimmen
•
keine gesundheitlichen Einschränkungen hat
•
keine konditionelle Beeinträchtigung hat
•
keine Gefahr für sich und andere darstellt
•
Kinder ab dem 7. Lebensjahr mit sehr guten Schwimmkenntnissen und Zustimmung der
Erziehungsberchtigten
Jeder Teilnehmer muss eine gültige Krankenversicherung besitzen.
Die Anmeldung von Minderjährigen erfolgt ausschließlich durch die Erziehungsberechtigten.
Frauen mit einer bestehenden Schwangerschaft dürfen nicht am Kitekurs teilnehmen.
§2 ANMELDUNG / ZAHLUNG / RÜCKTRITT VOM VERTRAG
§2.1 Anmeldung/Buchung
Die Anmeldung zum Kitesurf/Snowkite-Kurs bedarf der Schriftform. Anfragen und Anmeldungen können jederzeit
über das Anmeldeformular auf unserer Webseite erfolgen. Bitte beachten Sie dazu auch unsere
Datenschutzerklärung.
Die Kursanmeldung für minderjähre Kursteilnehmer darf nur ausschließlich von den Erziehungsberechtigten
vorgenommen werden. Deshalb ist die Altersangabe mit Geburtsdatum bereits bei der Anmeldung Pflicht.
§2.2 Zahlungsbedingungen:
Wurden keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen, so ist die Kursgebühr, unmittelbar nach Erhalt der
schriftlichen Auftragsbestätigung (= Rechnungsbetrag) per Überweisung in voller Höhe zu leisten. Bei Zahlungsverzug
sind wir berechtigt, vom Vertragspartner gesetzliche Verzugszinsen einzufordern.
§2.3 Rücktritt/Stornierung
Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Tritt der Kursteilnehmer vor Kursbeginn vom Vertrag zurück, sind
(in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB) als Schadensersatz für die von OLLIE´S KITESCHOOL getätigten Aufwendungen
sowie entgangen Gewinn (unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen) die folgenden Beiträge fällig, sofern ein
Ersatzteilnehmer nicht gestellt wird:
Stornierung bis 31 Tage vor Kursbeginn: 20,00 € pro gebuchtem Teilnehmer
Stornierung bis 30 Tagen vor Kurstermin: 30% des Gesamtpreises.
Stornierung bis 10 Tage vor Kurstermin: 50% des Gesamtpreises.
Stornierung bis 5 Tage vor Kurstermin: 70% des Gesamtpreises.
Stornierung bis 2 Tage vor Kurstermin: 100% des Gesamtpreises.
Um einen etwaigen Verlust der Kursgebühren durch eine Absage der Teilnahme auf Grund von Krankheit, Unfall oder
Ähnlichem zu vermeiden, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
OLLIE´S KITESCHOOL behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die
Mindestteilnehmerzahl des jeweiligen Kitekurses nicht erreicht wird, der Kurs auf Grund von Erkrankung der Lehrkraft
oder widrigen Wind- und Wetterbedingungen ausfallen muss. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind,
Blitzschlag) oder bei Zerstörung der Wassersportausrüstung durch Kollisionen oder Vandalismus. Gebuchte und
bezahlte Kurse können in diesem Fall auf einen anderen Termin umgebucht werden. Weitergehende Ansprüche
bestehen nicht.
Bei mangelnder Teilnehmerzahl kann der Kurs mit geringerer Anzahl der Teilnehmer durchgeführt werden, kann
jedoch aufgrund des dadurch verbesserten Betreuungsverhältnisses, in den zu leistende Kursstunden angepasst
werden oder ein entsprechender Aufpreis der Kursgebühren erhoben werden. Beides bedarf der Absprache mit den
Kursteilnehmern.
Ein Anrecht auf zwingende Durchführung bei verminderter Teilnehmerzahl besteht nicht.
Teilnehmer, die einen Kurs nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich
gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Anspruch auf Rückzahlung von
Kursgebühren besteht in diesem Falle nicht.
§3 AUSFALL DER LEISTUNGSERBRINGUNG
3.1
Wetterbedingter Ausfall
Sollten auf Grund von Wind- und Wetterbedingungen, die von OLLIE´S KITESCHOOL nicht beeinflusst werden können,
Kursleistungen zu einem gebuchten Termin nicht wie geplant durchführbar sein, werden dem Teilnehmer noch nicht
erbrachte Kurszeiten gutgeschrieben und können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Eine Auszahlung der Kursgebühr ist hierbei ausgeschlossen.
3.2 Sonstiger Ausfall
Sollte der Kurs durch Erkrankung oder Verletzung zum vorzeitigen Kursabbruch führen, wird Ollie’s Kite School einen
Ersatztermin bis Ende der laufenden Saison festlegen. Sollte der Kursteilnehmer diesen Ersatztermin nicht
wahrnehmen können, kann ein Alternativtermin für Fortsetzung des Kurses im Folgejahr festgelegt werden. Der
Anspruch auf Fortsetzung für den nicht absolvierten Teil des Kurses verfällt spätestens 24 Monate nach Abbruch des
ursprünglich gebuchten Kurses. Guthaben ist übertragbar.
Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütungen oder Auszahlungen irgendwelcher Kosten, auch nicht bei
eigenständigen Kursänderungen oder Wegbleiben des Schülers.
§4 MITWIRKUNGSPFLICHT
Bei einer eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kursteilnehmer verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun,
um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
Unter Alkoholeinfluss sinken Koordinations- und Reaktionsfähigkeit und das Risiko für Sportverletzungen steigt.
Deshalb gilt: Kursteilnehmer die unter Drogen-, Medikamenten-, und/oder Alkoholeinfluss stehen, werden vom vom
Kurs ausgeschlossen.
Der Kursausfall wird nicht erstattet. Für den Kursausfall muss kein Ersatztermin bereit gestellt werden.
§5 SICHERHEIT/ DURCHFÜHRUNGSBEDINGUNGEN
Den Anweisungen des Ausbilders ist Folge zu leisten. Brillen sind gegen Verlust zu sichern. Wertgegenstände sind im
Kurs nicht mitzuführen.
§6 SORGFALTSPFLICHT
OLLIE´S KITESCHOOL stellt durch regelmäßige Kontrollen des Materials die Betriebsbereitschaft und
Funktionsfähigkeit sicher. Dennoch ist der Kursteilnehmer vor jeder Benutzung verpflichtet, die ihm überlassene
Ausrüstung auf die Betriebsbereitschaft, Funktion, Schäden und Sicherheit zu überprüfen. Jeder Kursteilnehmer ist
verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.
Ist die Betriebsbereitschaft der Kursausrüstung durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch
fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Kursteilnehmers nicht oder nicht mehr gewährleistet,
besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch
auf Schadensersatz seitens des Kursteilnehmers.
Sollte die Kursausrüstung während eines Kurses durch vorsätzliches Fehlverhalten beschädigt werden, so hat der Kursteilnehmer
den Schaden zu ersetzen.
§7 URHEBERRECHT/RECHT AM EIGENEN BILD
Während des Kitesurf/Snowkite-Kurs werden Fotos für unser Webseite, Instagram, Facebook oder zu Werbezwecke
auf Printmedien von und für OLLIE´S KITESCHOOL gemacht und entsprechend verwendet.
Mit der Teilnahme am Kitesurf/Snowkite-Kurs räumt der Kursteilnehmer dasRecht ein, diese Fotos honorarfrei für
folgende Zwecke zu nutzen:
•
Berichterstattung über den Kitesurf/Snowkite-Kurs durch OLLIE´S KITESCHOOL.
•
Nutzung der Fotos auf unserer Webseite OLLIE´S KITESCHOOL.
•
Darstellung auf Printmedien
•
Darstellung auf Instagram
•
Darstellung auf Facebook
Sollten Sie als Kursteilnehmer mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sein (Recht am eigenen Bild) so teilen Sie
uns dies bitte bereits vor Kursbeginn mit. Diese Ablehnung gilt nicht für ein gemeinsames Gruppenfoto, auf dem Sie
als Kursteilnehmer zu sehen sind.
§8 HAFTUNG und HAFTUNGSAUSCHLUSS
§8.1 Haftung
OLLIE´S KITESCHOOL haftet für die gewissenhafte Lehrgangsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl des
Unterrichtsmaterials, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der
Betriebsbereitschaft der Kursausrüstung.
Der Gebrauch der Kursausrüstung von OLLIE´S KITESCHOOL erfolgt auf eigenes Risiko.
§8.2 Haftungsausschluss
Der Gebrauch der Kursausrüstung von OLLIE´S KITESCHOOL erfolgt auf eigene Gefahr.
Haftungsausschluss gilt für:
•
den Gebrauch von eigenen Materialien/eigener Ausrüstung
•
für Schäden am eigenen Material/eigener Ausrüstung
•
für eigenen Personenschaden infolge Verletzungen durch Unfälle mit eigener Ausrüstung
•
für entstandenen Personenschaden an fremden Personen - Verletzungen durch Unfälle mit eigener
Ausrüstung
•
für entstandenen Sach- und Vermögensschäden an fremden Personen durch Unfälle mit eigener Ausrüstung
•
für Unfälle, Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden und auf und während den gemeinsamen Fahrten
zum Übungsplatz
•
für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen
•
für Unfälle, Verletzung, Personen, Sach- und Vermögensschäden
§8.3 Anzeigepflicht
Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Kursteilnehmer eine Anzeigepflicht. Der Kursteilnehmer
verpflichtet sich, die ihm überlassene oder gemietete Kursausrüstung wie sein Eigentum nach besten Wissen und
Gewissen zu führen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an Kursausrüstungen
und Ausrüstungsteilen haftet der Kursteilnehmer persönlich.
§9. AN- UND ABREISE
Die An- und Abreise zum Kursort erfolgt für jeden Kursteilnehmer individuell und auf eigenes Risiko.
§10. SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die
Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen
Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.
Oliver Fürnrohr
mobil: 0151 56348824
kontakt@ollieskiteschool.de
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