Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 KURSTEILNEHMER/BERECHTIGUNG Zur Teilnahme an unserem Kitesurf/Snowkite-Kurs ist jede Person berechtigt, die in der Lage ist 15 Minuten frei im Meer ohne Hilfsmittel zu schwimmen keine gesundheitlichen Einschränkungen hat keine konditionelle Beeinträchtigung hat keine Gefahr für sich und andere darstellt Kinder ab dem 7. Lebensjahr mit sehr guten Schwimmkenntnissen und Zustimmung der Erziehungsberchtigten Jeder Teilnehmer muss eine gültige Krankenversicherung besitzen. Die Anmeldung von Minderjährigen erfolgt ausschließlich durch die Erziehungsberechtigten. Frauen mit einer bestehenden Schwangerschaft dürfen nicht am Kitekurs teilnehmen. §2 ANMELDUNG / ZAHLUNG / RÜCKTRITT VOM VERTRAG §2.1 Anmeldung/Buchung Die Anmeldung zum Kitesurf/Snowkite-Kurs bedarf der Schriftform. Anfragen und Anmeldungen können jederzeit über das Anmeldeformular auf unserer Webseite erfolgen. Bitte beachten Sie dazu auch unsere Datenschutzerklärung. Die Kursanmeldung für minderjähre Kursteilnehmer darf nur ausschließlich von den Erziehungsberechtigten vorgenommen werden. Deshalb ist die Altersangabe mit Geburtsdatum bereits bei der Anmeldung Pflicht. §2.2 Zahlungsbedingungen: Wurden keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen, so ist die Kursgebühr, unmittelbar nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung (= Rechnungsbetrag) per Überweisung in voller Höhe zu leisten. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertragspartner gesetzliche Verzugszinsen einzufordern. §2.3 Rücktritt/Stornierung Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Tritt der Kursteilnehmer vor Kursbeginn vom Vertrag zurück, sind (in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB) als Schadensersatz für die von OLLIE´S KITESCHOOL getätigten Aufwendungen sowie entgangen Gewinn (unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen) die folgenden Beiträge fällig, sofern ein Ersatzteilnehmer nicht gestellt wird: Stornierung bis 31 Tage vor Kursbeginn: 20,00 € pro gebuchtem Teilnehmer Stornierung bis 30 Tagen vor Kurstermin: 30% des Gesamtpreises. Stornierung bis 10 Tage vor Kurstermin: 50% des Gesamtpreises. Stornierung bis 5 Tage vor Kurstermin: 70% des Gesamtpreises. Stornierung bis 2 Tage vor Kurstermin: 100% des Gesamtpreises. Um einen etwaigen Verlust der Kursgebühren durch eine Absage der Teilnahme auf Grund von Krankheit, Unfall oder Ähnlichem zu vermeiden, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. OLLIE´S KITESCHOOL behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl des jeweiligen Kitekurses nicht erreicht wird, der Kurs auf Grund von Erkrankung der Lehrkraft oder widrigen Wind- und Wetterbedingungen ausfallen muss. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung der Wassersportausrüstung durch Kollisionen oder Vandalismus. Gebuchte und bezahlte Kurse können in diesem Fall auf einen anderen Termin umgebucht werden. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Bei mangelnder Teilnehmerzahl kann der Kurs mit geringerer Anzahl der Teilnehmer durchgeführt werden, kann jedoch aufgrund des dadurch verbesserten Betreuungsverhältnisses, in den zu leistende Kursstunden angepasst werden oder ein entsprechender Aufpreis der Kursgebühren erhoben werden. Beides bedarf der Absprache mit den Kursteilnehmern. Ein Anrecht auf zwingende Durchführung bei verminderter Teilnehmerzahl besteht nicht. Teilnehmer, die einen Kurs nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Anspruch auf Rückzahlung von Kursgebühren besteht in diesem Falle nicht. §3 AUSFALL DER LEISTUNGSERBRINGUNG 3.1 Wetterbedingter Ausfall Sollten auf Grund von Wind- und Wetterbedingungen, die von OLLIE´S KITESCHOOL nicht beeinflusst werden können, Kursleistungen zu einem gebuchten Termin nicht wie geplant durchführbar sein, werden dem Teilnehmer noch nicht erbrachte Kurszeiten gutgeschrieben und können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Eine Auszahlung der Kursgebühr ist hierbei ausgeschlossen. 3.2 Sonstiger Ausfall Sollte der Kurs durch Erkrankung oder Verletzung zum vorzeitigen Kursabbruch führen, wird Ollie’s Kite School einen Ersatztermin bis Ende der laufenden Saison festlegen. Sollte der Kursteilnehmer diesen Ersatztermin nicht wahrnehmen können, kann ein Alternativtermin für Fortsetzung des Kurses im Folgejahr festgelegt werden. Der Anspruch auf Fortsetzung für den nicht absolvierten Teil des Kurses verfällt spätestens 24 Monate nach Abbruch des ursprünglich gebuchten Kurses. Guthaben ist übertragbar. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütungen oder Auszahlungen irgendwelcher Kosten, auch nicht bei eigenständigen Kursänderungen oder Wegbleiben des Schülers. §4 MITWIRKUNGSPFLICHT Bei einer eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kursteilnehmer verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Unter Alkoholeinfluss sinken Koordinations- und Reaktionsfähigkeit und das Risiko für Sportverletzungen steigt. Deshalb gilt: Kursteilnehmer die unter Drogen-, Medikamenten-, und/oder Alkoholeinfluss stehen, werden vom vom Kurs ausgeschlossen. Der Kursausfall wird nicht erstattet. Für den Kursausfall muss kein Ersatztermin bereit gestellt werden. §5 SICHERHEIT/ DURCHFÜHRUNGSBEDINGUNGEN Den Anweisungen des Ausbilders ist Folge zu leisten. Brillen sind gegen Verlust zu sichern. Wertgegenstände sind im Kurs nicht mitzuführen. §6 SORGFALTSPFLICHT OLLIE´S KITESCHOOL stellt durch regelmäßige Kontrollen des Materials die Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit sicher. Dennoch ist der Kursteilnehmer vor jeder Benutzung verpflichtet, die ihm überlassene Ausrüstung auf die Betriebsbereitschaft, Funktion, Schäden und Sicherheit zu überprüfen. Jeder Kursteilnehmer ist verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Ist die Betriebsbereitschaft der Kursausrüstung durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Kursteilnehmers nicht oder nicht mehr gewährleistet, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Kursteilnehmers. Sollte die Kursausrüstung während eines Kurses durch vorsätzliches Fehlverhalten beschädigt werden, so hat der Kursteilnehmer den Schaden zu ersetzen. §7 URHEBERRECHT/RECHT AM EIGENEN BILD Während des Kitesurf/Snowkite-Kurs werden Fotos für unser Webseite, Instagram, Facebook oder zu Werbezwecke auf Printmedien von und für OLLIE´S KITESCHOOL gemacht und entsprechend verwendet. Mit der Teilnahme am Kitesurf/Snowkite-Kurs räumt der Kursteilnehmer dasRecht ein, diese Fotos honorarfrei für folgende Zwecke zu nutzen: Berichterstattung über den Kitesurf/Snowkite-Kurs durch OLLIE´S KITESCHOOL. Nutzung der Fotos auf unserer Webseite OLLIE´S KITESCHOOL. Darstellung auf Printmedien Darstellung auf Instagram Darstellung auf Facebook Sollten Sie als Kursteilnehmer mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sein (Recht am eigenen Bild) so teilen Sie uns dies bitte bereits vor Kursbeginn mit. Diese Ablehnung gilt nicht für ein gemeinsames Gruppenfoto, auf dem Sie als Kursteilnehmer zu sehen sind. §8 HAFTUNG und HAFTUNGSAUSCHLUSS §8.1 Haftung OLLIE´S KITESCHOOL haftet für die gewissenhafte Lehrgangsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl des Unterrichtsmaterials, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Kursausrüstung. Der Gebrauch der Kursausrüstung von OLLIE´S KITESCHOOL erfolgt auf eigenes Risiko. §8.2 Haftungsausschluss Der Gebrauch der Kursausrüstung von OLLIE´S KITESCHOOL erfolgt auf eigene Gefahr. Haftungsausschluss gilt für: den Gebrauch von eigenen Materialien/eigener Ausrüstung für Schäden am eigenen Material/eigener Ausrüstung für eigenen Personenschaden infolge Verletzungen durch Unfälle mit eigener Ausrüstung für entstandenen Personenschaden an fremden Personen - Verletzungen durch Unfälle mit eigener Ausrüstung für entstandenen Sach- und Vermögensschäden an fremden Personen durch Unfälle mit eigener Ausrüstung für Unfälle, Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden und auf und während den gemeinsamen Fahrten zum Übungsplatz für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen für Unfälle, Verletzung, Personen, Sach- und Vermögensschäden §8.3 Anzeigepflicht Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Kursteilnehmer eine Anzeigepflicht. Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, die ihm überlassene oder gemietete Kursausrüstung wie sein Eigentum nach besten Wissen und Gewissen zu führen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an Kursausrüstungen und Ausrüstungsteilen haftet der Kursteilnehmer persönlich. §9. AN- UND ABREISE Die An- und Abreise zum Kursort erfolgt für jeden Kursteilnehmer individuell und auf eigenes Risiko. §10. SALVATORISCHE KLAUSEL Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen §1 KURSTEILNEHMER/BERECHTIGUNG Zur Teilnahme an unserem Kitesurf/Snowkite- Kurs ist jede Person berechtigt, die: in der Lage ist 15 Minuten frei im Meer ohne Hilfsmittel zu schwimmen keine gesundheitlichen Einschränkungen hat keine konditionelle Beeinträchtigung hat keine Gefahr für sich und andere darstellt Kinder ab dem 7. Lebensjahr mit sehr guten Schwimmkenntnissen und Zustimmung der Erziehungsberchtigten Jeder Teilnehmer muss eine gültige Kranken- versicherung besitzen. Die Anmeldung von Minderjährigen erfolgt ausschließlich durch die Erziehungsberechtigten. Frauen mit einer bestehenden Schwangerschaft dürfen nicht am Kitekurs teilnehmen. §2 ANMELDUNG / ZAHLUNG / RÜCKTRITT VOM VERTRAG §2.1 Anmeldung/Buchung Die Anmeldung zum Kitesurf/Snowkite-Kurs bedarf der Schriftform. Anfragen und Anmel- dungen können jederzeit über das Anmelde- formular auf unserer Webseite erfolgen. Bitte beachten Sie dazu auch unsere Datenschutz- erklärung. Die Kursanmeldung für minderjähre Kursteilnehmer darf nur ausschließlich von den Erziehungsberechtigten vorgenommen werden. Deshalb ist die Altersangabe mit Geburtsdatum bereits bei der Anmeldung Pflicht. §2.2 Zahlungsbedingungen: Wurden keine anderen schriftlichen Verein- barungen getroffen, so ist die Kursgebühr, unmittelbar nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung (= Rechnungsbetrag) per Überweisung in voller Höhe zu leisten. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertragspartner gesetzliche Verzugszinsen einzufordern. §2.3 Rücktritt/Stornierung Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Tritt der Kursteilnehmer vor Kursbe- ginn vom Vertrag zurück, sind (in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB) als Schadensersatz für die von OLLIE´S KITESCHOOL getätigten Aufwen- dungen sowie entgangen Gewinn (unter An- rechnung der ersparten Aufwendungen) die folgenden Beiträge fällig, sofern ein Ersatzteil- nehmer nicht gestellt wird: Stornierung bis 31 Tage vor Kursbeginn: 20,00 € pro gebuchtem Teilnehmer Stornierung bis 30 Tagen vor Kurstermin: 30% des Gesamtpreises. Stornierung bis 10 Tage vor Kurstermin: 50% des Gesamtpreises. Stornierung bis 5 Tage vor Kurstermin: 70% des Gesamtpreises. Stornierung bis 2 Tage vor Kurstermin: 100% des Gesamtpreises. Um einen etwaigen Verlust der Kursgebühren durch eine Absage der Teilnahme auf Grund von Krankheit, Unfall oder Ähnlichem zu vermeiden, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserück- trittsversicherung. OLLIE´S KITESCHOOL behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurück- zutreten, wenn: die Mindestteilnehmerzahl des jeweiligen Kurses nicht erreicht wird Kursausfall infolge Erkrankung der Lehrkraft Kursausfall infolge widrigen Wind- und Wetterbedingungen Kursausfall infolge höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) Zerstörung der Wassersportausrüstung durch Kollisionen oder Vandalismus. Gebuchte und bezahlte Kurse können in diesem Fall auf einen anderen Termin umgebucht werden. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Bei mangelnder Teilnehmerzahl kann der Kurs mit geringerer Anzahl der Teilnehmer durch- geführt werden, kann jedoch aufgrund des dadurch verbesserten Betreuungsverhältnisses, in den zu leistende Kursstunden angepasst werden oder ein entsprechender Aufpreis der Kursgebühren erhoben werden. Beides bedarf der Absprache mit den Kurs- teilnehmern. Ein Anrecht auf zwingende Durchführung bei verminderter Teilnehmerzahl besteht nicht. Teilnehmer, die einen Kurs nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Anspruch auf Rückzahlung von Kursgebühren besteht in diesem Falle nicht. §3 AUSFALL DER LEISTUNGSERBRINGUNG 3.1 Wetterbedingter Ausfall Sollten auf Grund von Wind- und Wetter- bedingungen, die von OLLIE´S KITESCHOOL nicht beeinflusst werden können, Kursleistungen zu einem gebuchten Termin nicht wie geplant durchführbar sein, werden dem Teilnehmer noch nicht erbrachte Kurszeiten gutgeschrieben und können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Eine Auszahlung der Kursgebühr ist hierbei ausgeschlossen. 3.2 Sonstiger Ausfall Sollte der Kurs durch Erkrankung oder Ver- letzung zum vorzeitigen Kursabbruch führen, wird Ollie’s Kite School einen Ersatztermin bis Ende der laufenden Saison festlegen. Sollte der Kursteilnehmer diesen Ersatztermin nicht wahr- nehmen können, kann ein Alternativtermin für Fortsetzung des Kurses im Folgejahr festgelegt werden. Der Anspruch auf Fortsetzung für den nicht absolvierten Teil des Kurses verfällt spätestens 24 Monate nach Abbruch des ursprünglich gebuchten Kurses. Guthaben ist übertragbar. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütungen oder Auszahlungen irgendwelcher Kosten, auch nicht bei eigenständigen Kursänderungen oder Wegbleiben des Schülers. §4 MITWIRKUNGSPFLICHT Bei einer eventuell auftretenden Leistungs- störungen ist der Kursteilnehmer verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Unter Alkoholeinfluss sinken Koordinations- und Reaktionsfähigkeit und das Risiko für Sportver- letzungen steigt. Deshalb gilt: Kursteilnehmer die unter Drogen-, Medikamenten-, und/oder Alkoholeinfluss stehen, werden vom vom Kurs ausgeschlossen. Der Kursausfall wird nicht erstattet. Für den Kursausfall muss kein Ersatztermin bereit gestellt werden. §5 SICHERHEIT/DURCHFÜHRUNGSBEDINGUNGEN Den Anweisungen des Ausbilders ist Folge zu leisten. Brillen sind gegen Verlust zu sichern. Wertgegenstände sind im Kurs nicht mitzuführen. §6 SORGFALTSPFLICHT OLLIE´S KITESCHOOL stellt durch regelmäßige Kontrollen des Materials die Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit sicher. Dennoch ist der Kursteilnehmer vor jeder Benutzung verpflichtet, die ihm überlassene Ausrüstung auf die Betriebsbereitschaft, Funktion, Schäden und Sicherheit zu überprüfen. Jeder Kursteilnehmer ist verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Ist die Betriebsbereitschaft der Kursausrüstung durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Kursteil- nehmers nicht oder nicht mehr gewährleistet, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeit- verlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Kursteilnehmers. Sollte die Kursausrüstung während eines Kurses durch vorsätzliches Fehlverhalten beschädigt werden, so hat der Kursteilnehmer den Schaden zu ersetzen. §7 URHEBERRECHT/RECHT AM EIGENEN BILD Während des Kitesurf/Snowkite-Kurs werden Fotos für unser Webseite, Instagram, Facebook oder zu Werbezwecke auf Printmedien von und für OLLIE´S KITESCHOOL gemacht und entsprechend verwendet. Mit der Teilnahme am Kitesurf/Snowkite-Kurs räumt der Kursteilnehmer dasRecht ein, diese Fotos honorarfrei für folgende Zwecke zu nutzen: Berichterstattung über den Kitesurf/Snowkite- Kurs durch OLLIE´S KITESCHOOL. Nutzung der Fotos auf unserer Webseite OLLIE´S KITESCHOOL. Darstellung auf Printmedien Darstellung auf Instagram Darstellung auf Facebook Sollten Sie als Kursteilnehmer mit einer Ver- öffentlichung nicht einverstanden sein (Recht am eigenen Bild) so teilen Sie uns dies bitte bereits vor Kursbeginn mit. Diese Ablehnung gilt nicht für ein gemeinsames Gruppenfoto, auf dem Sie als Kursteilnehmer zu sehen sind. §8 HAFTUNG und HAFTUNGSAUSCHLUSS §8.1 Haftung OLLIE´S KITESCHOOL haftet für die gewissen- hafte Lehrgangsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl des Unterrichtsmaterials, die Richtig- keit der Kursausschreibung und die ordnungs- gemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durch- führung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Kursausrüstung. Der Gebrauch der Kursausrüstung von OLLIE´S KITESCHOOL erfolgt auf eigenes Risiko. §8.2 Haftungsausschluss Der Gebrauch der Kursausrüstung von OLLIE´S KITESCHOOL erfolgt auf eigene Gefahr. Haftungsausschluss gilt für: den Gebrauch von eigenen Materialien/eigener Ausrüstung für Schäden am eigenen Material/eigener Ausrüstung für eigenen Personenschaden infolge Verletzungen durch Unfälle mit eigener Ausrüstung für entstandenen Personenschaden an fremden Personen - Verletzungen durch Unfälle mit eigener Ausrüstung für entstandenen Sach- und Vermögens- schäden an fremden Personen durch Unfälle mit eigener Ausrüstung für Unfälle, Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden und auf und während den gemeinsamen Fahrten zum Übungsplatz für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen für Unfälle, Verletzung, Personen, Sach- und Vermögensschäden §8.3 Anzeigepflicht Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Kursteilnehmer eine Anzeigepflicht. Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, die ihm überlassene oder gemietete Kursausrüstung wie sein Eigentum nach besten Wissen und Gewissen zu führen. Für selbst verschuldete Schäden (ein-schließlich Ausfall- und Folgeschäden) an Kursausrüstungen und Ausrüstungsteilen haftet der Kursteilnehmer persönlich. §9. AN- UND ABREISE Die An- und Abreise zum Kursort erfolgt für jeden Kursteilnehmer individuell und auf eigenes Risiko. §10. SALVATORISCHE KLAUSEL Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.
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